Wenn Gruppen auf deutschen Straßen „Tod den Juden“ skandieren, dann besteht ein Anfangsverdacht auf Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB. Ich gehe davon aus, dass alle zuständigen Sicherheitsbehörden demgemäß dagegen vorgehen.
gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
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