Hans-Georg Maaßen @HGMaassen
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2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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