Verfassungsschutz vs. Grundgesetz
09.07.2024 · Lesezeit 8 Minuten · Bild-Titel: »ernsthaft?!«
Der Verfassungsschutz Niedersachsen hat auf x.com etwas rausgehauen, da dachte ich erst mal (und ich übertreibe nicht) tatsächlich, das sei einer dieser Satire-Accounts, welche die Politik durch zynische Überspitzung bloßstellen wollen. Eine Satire, die, wie man im Deutschen so traumhaft schön sagt, »zur Kenntlichkeit entstellt«.
Der Verfassungsschutz Niedersachsen also sagte: »Der rechtsextremistische #Stolzmonat ist aufgeladen mit Nationalismus, Diskriminierung und Hass. Er ist demokratiefeindlich und verstößt gegen unser Grundgesetz.« (@LfV_NI, 8.7.2024)
Es folgen alle möglichen Behauptungen und Anschuldigung in einem »Thread«. Begleitet wird es von einem geradezu vulgär-populistischen Video, dessen propagandistische Perfidie eine eigene Analyse in Propagandaseminaren verdient hätte. Jeder einzelne Satz darin ist hinterfotzig und einer Sicherheitsbehörde in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unwürdig.
Stolz sein dürfen
Ich habe vor etwa einem Monat den Essay »Twitter, Pride Month und der Stolzmonat« geschrieben.
Und darin arbeite ich schon in der Einleitung dies heraus: »Pride Month meint ›Stolz‹ auf die sexuelle Orientierung. Stolzmonat dagegen beinhaltet den Stolz auf eigene und kollektive Leistungen. Stolzmonat motiviert, mehr zu leisten, aufzubauen und zu bewahren. Was für ein Unterschied!«
Doch der Verfassungsschutz Niedersachsen meint offenbar, es sei »rechtsextrem«, stolz auf sein Land zu sein.
Auf welcher Basis nun stellt der Verfassungsschutz Niedersachsen fest, dass »Stolzmonat« »rechtsextrem« sei?
Das hat man halt so in der Behörde beschlossen, vermute ich.
Judge-Dredd-Behörde
Es ist eine kafkaeske Kombination von Anklage und Verurteilung. Und da das Etikett »rechtsextrem« vom Dienst selbst, aber auch von anderen Akteuren als Genehmigung für Beobachtung und Repression genutzt werden kann, ist es auch gleich die Bestrafung. Deutsche Verfassungsschutzbehörden wirken zunehmend wie Ankläger, Richter und Exekutive in Personalunion – die Judge-Dredd-Behörde.
Es gab kein öffentliches Verfahren dazu – eine ehrliche öffentliche Debatte erwartet man im Propagandastaat ohnehin nicht. Ich kenne keine mir einsehbare Urteilsbegründung (aber was ich vom Bundesverfassungsschutz las, wirkte auf mich wie Küchenphilosophie von Erstsemestlern). Es gab kein Berufungsverfahren durch Instanzen, zumindest nicht auf x.com, wo das »Urteil« verkündet wurde.
»… in bestimmter Weise zu beeinflussen«
Angeblich verstößt der »Stolzmonat« gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, so die Propaganda des Niedersachsen-Verfassungsschutzes. (»Propaganda« ist laut Duden übrigens die »systematische Verbreitung politischer, weltanschaulicher o. ä. Ideen und Meinungen mit dem Ziel, das allgemeine Bewusstsein in bestimmter Weise zu beeinflussen«, also präzise die Einschüchterung von Bürgern, die auf ihr Land und Volk »stolz« zu sein wagen.)
»Stolzmonat« bedeutet, einen Monat lang auf sein Land »stolz« zu sein. »Stolz« wird selbstbewusst der von Konzernen und Propaganda betriebenen »Pride« gegenübergestellt. »Stolz« ist man auf Kultur, Geschichte und Errungenschaften. »Pride« dreht sich um sexuelle Orientierung und (teils abgedrehte) Vorlieben zum Gebrauch der Geschlechtsorgane, inzwischen aber immer auch um die Normalisierung des Exhibitionismus, besonders gegenüber Kindern.
Und wer den Stolz auf sein Land und Volk halb-satirisch der Hypersexualisierung kleiner Kinder gegenüberstellt, handelt für den Verfassungsschutz Niedersachsen »rechtsextrem«. Und er verstößt angeblich gegen Art. 1 Grundgesetz, womit er »verfassungsfeindlich« ist, sprich: für den Inlandsgeheimdienst vermutlich vogelfrei.
Ein paar Artikel
Freunde, die Bewertung des Verfassungsschutzes ist zunächst einmal eine Meinung (und zwar von Leuten, die organisatorisch unter einer SPD-Politikerin stehen).
Ich will also auch eine Meinung vorlegen.
Ich meine, dass der Verfassungsschutz Niedersachsen gegen das Grundgesetz verstößt und sich folglich selbst geheimdienstlich würdigen sollte.
Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.«
Einem Menschen zu verbieten, auf sein Land, seine Kultur, sein Volk und damit auf sich selbst »stolz« zu sein, tritt seine Würde mit Füßen. Man würde es niemals, niemals wagen, selbst einem in Deutschland lebenden Türken mit deutschem Pass so etwas hinsichtlich der Türkei anzutragen – warum also den Deutschen?
Artikel 4: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.«
Es ist (hoffentlich) keine Religion, aber die Identifizierung mit der Heimat sollte doch auch für Deutsche ein Teil eines »weltanschaulichen Bekenntnisses« sein dürfen. Wenn Juden, Araber oder Inder das dürfen – warum nicht die Deutschen?
Artikel 5: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern …«
Artikel 5 des Grundgesetzes wird in Deutschland massiv ausgehöhlt. Klar, man kann in Deutschland seine Meinung äußern, jedoch, frei nach Hayali und Amin: Man muss dann halt mit den »Konsequenzen« leben. Und wenn du einen Monat lang Stolz auf dein Land äußern willst, dann wirst du von Staats wegen als »rechtsextrem« quasi zur »Unperson« erklärt und bald fertiggemacht.
Artikel 9: »Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.«
Wenn jemand einen neuen »Stolzmonat-Verein« gründen würde, oder »Heimatstolz Deutschland e. V.«, der vielleicht sogar nur Deutschen offensteht, wie ein türkischer Verein nur Türken und so weiter – wie lange würde es dauern, bis die Polizei morgens früh bei dem Gründer an der Tür klingelt zwecks »erzieherischer Hausdurchsuchung«? Es würde wahrlich nicht helfen, dass er doch nur die deutsche »Identität« bewahren will, so wie jeder andere Verein die »Identität« von irgendwas hochhält. In Deutschland darf jede Identität gelebt werden – außer der deutschen!
Artikel 19: »In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.«
Nicht nur schaffen sich die Verfassungsschutzbehörden ein paralleles Recht, mit Fantasie-de-facto-Straftaten wie »Delegitimierung«. Durch einschüchternde Propaganda werden auch elementare Grundrechte infrage gestellt – ein ziemlich direkter Angriff auf Artikel 19.
Doch genug der Beispiele für jetzt. Wir könnten noch über Artikel 20 diskutieren und über die Frage, ob eine Propaganda, die darauf abzielt, die Bevölkerung gegen ihr eigenes Land zu wenden, als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung angesehen werden kann. Wir könnten auch Artikel 73 und 87a anführen und fragen, inwiefern durch das Bestreben, die Identifizierung der Bürger mit ihrem Land zu verringern, die Verteidigungsfähigkeit des Landes aktiv und effektiv geschwächt wird (siehe dazu auch meinen Essay »Kriegstüchtigkeit und der Sinn von Deutschland«).
Für jetzt nur noch so viel: Würde eine rechte Partei oder eine konservative Bewegung derart eklatant gegen die Werte des Grundgesetzes agitieren, wäre sie längst verboten, also auch da, wo Verbote ordentlich durch Instanzen laufen – und auch ich als unverbesserlicher Demokrat würde nicht groß dagegen protestieren.
Jede ihren Job
Ich denke und sage nicht, dass auch nur einer der Akteure beim Verfassungsschutz Niedersachsen aktiv »Propaganda machen« oder »williges Rädchen im Propagandastaat-Apparat« sein will.
Doch es gilt auch: Sich einer Aufgabe nicht bewusst zu sein, schließt nicht aus, diese zu erfüllen.
Es hat seinen Grund, warum Mitarbeiter von Behörden immer wieder mit Ameisen verglichen werden. Keine einzige Ameise ist sich bewusst, dass sie einen Ameisenhaufen baut (diese Fähigkeit ist eine »emergente Eigenschaft« des Ameisenkollektivs). Jede Ameise tut nur »ihren Teil«, doch jede der vielen Ameisen ist von Natur aus so »programmiert«, dass in Kooperation ein Ameisenhaufen entsteht.
Ähnlich »denken« heute ausreichend viele Mitarbeiter bei Behörden und Medien individuell auf eine Weise, die in der Summe den Propagandastaat ergibt, unabhängig davon, ob ein einzelner Mitarbeiter gezielt und bewusst eine solche Postdemokratie einleiten will. Ja, nicht einmal der Chef selbst muss es »wollen« – die Chefs empfinden sich bisweilen als genauso »getrieben« und »Sachzwängen ausgeliefert«. (Zur Dynamik von Redaktionen siehe meinen Text »Darf man über ›Lügen‹ reden?« aus dem Jahr 2017.)
Tolle Leute
Freunde, ich versuche zu beantworten, welche Eigenschaften wir als Einzelne einüben sollten, um nicht nur zu überleben, sondern auch glücklich zu sein, wenn sich die alten Werte und Gewissheiten um uns her in Luft auflösen.
Ich versuche, klar zu denken und mir meiner »Relevanten Strukturen« bewusst zu sein. Ich will für mich definieren, was ich wirklich für gut und böse halte. Ich bin recht sicher, dass das Glück eine »emergente Eigenschaft« bestimmter moralischer Justierungen und täglicher Verhaltensweisen ist.
Und ich bin stolz – stolz auf uns. Stolz auf unsere guten Jahre, die es ja auch gab.
Ich bin aber ganz persönlich stolz auf das, was ich geschafft habe. Stolz auf meine Kinder – tolle Leute.
Und – soll ich es zu sagen wagen? – sei’s drum: Ich bin stolz auf euch, mein Publikum!
Weiterschreiben, Wegner!
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