Leak des Referentenentwurfs von § 188a StGB - Herabwürdigendes Auslachen von Personen des politischen Lebens (Lex Bas):
(1) Wer eine Person des politischen Lebens im Sinne des § 188 Abs. 1, die einem Organ der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt des Bundes oder eines Landes
(1) Wer eine Person des politischen Lebens im Sinne des § 188 Abs. 1, die einem Organ der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt des Bundes oder eines Landes