Das Unrechtsjahr 2015 zeigte: Altparteien haben keine Skrupel, Land und Volk zu schaden. In der Corona-Panik starb der Glaube an Grundrechte. Und jetzt töten sie Demokratie schon wieder, wenn sie einfach mal den AfD-Kandidaten von OB-Wahl ausschließen.

Stell dir vor, du bist Bestatter. Tag für Tag bereitest du die sterblichen Überreste von Menschen auf ihre letzte Reise vor.

Die meisten der Menschen auf deinem Tisch sind alt. Einige waren sehr krank, andere starben bei einem Unfall. Du machst dir so deine Gedanken, und doch versuchst du, Distanz zu wahren.

Und dann liegt eines Tages ein Herr mittleren Alters vor dir, und du fragst dich: Habe ich den nicht schon einmal gesehen?

Du wirst dieses sehr spezifische Déjà-vu-Gefühl nicht los. Du erkennst Muttermale wieder. Einen abgesplitterten Zahn.

Dir fällt etwas ein, und du öffnest dem Toten das Hemd, um seine Brust zu prüfen. Ja, da ist sie, die große Narbe von der Operation am Herzen.

Du schaust in den Papieren nach. Der Tote trägt, was man im Deutschen so schön einen Allerweltsnamen nennt. Also suchst du ihn in der Datenbank des Bestattungsunternehmens. Du gibst seinen Namen und dazu das Geburtsdatum ein.

Und du findest ihn tatsächlich.

Du findest elf weitere Einträge für ihn.

Derselbe Mensch mit demselben Geburtsdatum. Insgesamt zwölf Einträge in der Datenbank. Sogar die staatlichen Identifikationsnummern sind dieselben, was belegt, dass es wirklich derselbe Mensch ist.

Nur die Todesdaten sind unterschiedlich.

Gruselig!

Für tot erklären und begraben

So ähnlich, liebe Leser, geht es mir in dieser Zeit mit der Idee der Demokratie in Deutschland.

Wenn Demokratie bedeutet, dass gewählte Volksvertreter gemäß Amtseid handeln, um das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuhalten, dann ist die Demokratie in Deutschland im Unrechtsjahr 2015 gestorben.

2015 bewies, dass Politiker bereit sind, den Wohlstand, die Sicherheit und die Zukunft der Gesellschaft dranzugeben für die Ziele (mehr oder weniger) rätselhafter globaler Akteure. Damit wurden viele von uns – bis heute – jenes beißende Gefühl nicht los, dass Deutschland keine rechtsstaatliche Demokratie in traditioneller Bedeutung jener Worte mehr ist.

2015 konnten wir also den anerzogenen Glauben, wonach Deutschland eine rechtsstaatliche freiheitliche Demokratie ist – man hat ja »aus der Geschichte gelernt!« –, für tot erklären und begraben.

Als Merkel im Jahr 2020 per ordre de mufti die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen für inakzeptabel erklärte, fragte nicht nur ich: »Kann Merkel-Deutschland sich »Demokratie« nennen?«

Die Corona-Panik hat offenbart, wie wenig die deutsche Regierung die Grundrechte für grundlegend hält. (Siehe dazu auch den Essay »Grundlage zur Ermächtigung«.)

Der Einsatz von Hausdurchsuchungen als Strafe zeigt, dass in Deutschland die Demütigung ohne Anklage und Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien offen und bewusst ersetzt hat (siehe dazu auch »Hausdurchsuchung als Strafe für Witz-Weiterleitung«). Es wirkt, als würden deutsche Staatsanwälte genau dies der Weltöffentlichkeit lachend mitteilen (siehe Essay »Warum lachten die Staatsanwälte?«).

Der Fall des Michael Ballweg illustrierte, dass sich deutsche Behörden nicht scheuen, hanebüchene Prozesse und viele Monate dauernde Haft als Waffe gegen politische Gegner einzusetzen (siehe dazu »Gib mir den Ballweg, ich gebe dir die Tat«). Es ist inzwischen dokumentiert, dass der Prozess politisch motiviert war und die Betrugs- oder Steuervorwürfe nur vorgeschoben waren (siehe apollo-news.net, 08.07.2025).

Jedes einzelne dieser Großthemen genügt als Beleg, dass die Idee der Demokratie in der Bundesrepublik tot und begraben ist.

Den Altparteien gelingt es aber, diesen Toten immer wieder aufs Neue zu töten!

»keinerlei Berührungsängste«

Aus Ludwigshafen erfahren wir aktuell, dass die Altparteien sich zusammentaten, um den aussichtsreichen AfD-Kandidaten von der Wahl im September 2025 auszuschließen (siehe apollo-news.net, 08.05.2025).

Man beruft sich auf ein Gutachten des Landesverfassungsschutzes (nius.de hat das Gutachten online gestellt). Es ist, wie Verfassungsschutz-Gutachten es leider häufiger sind, eine unfreiwillige Satire. Gleich der erste Punkt wirft Joachim Paul vor, dass er mal einen Artikel über Tolkien verfasste und korrekt dessen konservative Geisteshaltung beschrieb.

Ja, für denkende Deutsche mit Gewissen ist das »Gutachten« fast schon eine Werbeschrift für den Kandidaten.

Er hat mal ein »Okay«-Zeichen gezeigt, was angeblich für »White Power« steht. Er hat mal zu einem Bücherbasar eingeladen, auf dem unter anderem ein Chemnitzer Antiquariat »diverse rechte Literatur« anbot.

Die »schlimmsten« Vorwürfe sind tatsächlich, dass der Kandidat einigen rechtskonservativen Medien Interviews gab. (»Rechts« und »konservativ« wird in der Schwurbelei des Verfassungsschutzes natürlich zu »rechtsextrem«.)

Dem Kandidaten wird wörtlich angekreidet, dass »er keinerlei Berührungsängste« etwa zum »COMPACT-Magazin« hat. Als jenes Magazin von der damaligen SPD-Innenministerin verboten wurde, fragte ich: »Was macht das Compact-Verbot aus Deutschland?«

Jeden Tag ein weiteres Mal

Ja, alle paar Wochen finde ich einen Anlass, die Idee der Demokratie in Deutschland für tot zu erklären und zu beerdigen.

Und dann frage ich mich, was die Altparteien sich morgen ausdenken werden, um die Demokratie ein weiteres Mal zu töten.

»Totgesagte leben länger«, so sagt man in Deutschland. Sollte uns das ein Anlass zur Hoffnung sein? Ist ein Totgesagter, den man wieder und wieder beerdigen will, nicht einfach nur ein Untoter, ein Zombie?

Ach, Tote und Zombies, es sind so makabre Vergleiche. Wählen wir etwas Stolzes! (Aber Vorsicht: »Stolz« ist rechts.)

Wählen wir einen Löwen!

Wenn der Wille des Volkes ein Löwe ist, dann kann man sagen, dass die Unsere-Demokratie-Hyänen dem Löwen bereits tiefe, tödliche Wunden gerissen haben.

Wird »Löwe Volkeswille« sich magischerweise erholen? Vielleicht. Auf jeden Fall ist es beeindruckend, wie es den Hyänen gelingt, ihn praktisch täglich aufs Neue zu töten.

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Der Essay Wie oft diesen Toten noch begraben? von Dushan Wegner ist auch online zu lesen: https://www.dushanwegner.com/essays/wie-oft-begraben/, und auf dushanwegner.com finden sich noch viele weitere Texte, Bücher und sogar T-Shirts zum Thema!