Donald Trumps Spezialeinheiten haben am 3. Januar 2026 den Präsidenten von Venezuela, Nicolás Maduro Moros, vor Ort festgenommen, samt seiner Gattin. Die beiden wurden nach New York gebracht, wo sie wegen Drogenverbrechen vor Gericht gestellt werden sollen (siehe etwa apollo-news.net, 6.1.2026).
Im Internet kursieren viele Videos feiernder Venezolaner, welche die Absetzung des sozialistischen Diktators feiern. Die Realpolitiker der Welt nehmen es hin, dass Trump tun kann, was er will.
Die meisten Politiker und Publizisten sind sich zwar einig, dass Maduro ein fieser Diktator ist und dass seine Wahl grob gefälscht war. Und weil die Wahl grob gefälscht war, war Maduro damit ohne Legitimation an der Macht. Außerdem hatte Maduro keinen Rückhalt im Volk. Das Land besitzt riesige Ölvorkommen, aber die Menschen essen Ratten (dailymail.co.uk, 1.3.2018). Nach seiner Absetzung feierten Venezolaner im In- und Ausland auf den Straßen (während sie von Linken belehrt wurden, dass sie nichts zu feiern haben).
Doch es finden sich auch Kritiker. Die berufen sich aufs »Völkerrecht«. Und wenn ich die diesbezüglichen Trump-Kritiker richtig verstehe, verstieß die Festnahme und Entführung Maduros gegen das »Völkerrecht«.
Zwei Rückfragen darf ich mir dazu erlauben:
Erstens: Wessen Recht ist es eigentlich wirklich, wenn die Absetzung eines Diktators zwar vom Volk gefeiert wird, aber dennoch gegen das »Völkerrecht« verstoßen soll?
Und zweitens: Es ist schon auffällig, dass jene politischen Richtungen, die sich in dieser Angelegenheit extra laut auf das »Völkerrecht« berufen, sonst jede Erwähnung von Volk als rechtsextrem attackieren.
Übrigens: Wer meint, die Absetzung Maduros sei grobes Unrecht, den kann man »beruhigen«. Aktuell ist Maduros treue Vize-Präsidentin im Amt (foxnews.com, 5.1.2025). Und man fahndet in Venezuela nach Einheimischen, die den USA bei der Verhaftung des Diktator womöglich geholfen haben.
Vergessen wir aber nicht: Das vielbeschworene »Völkerrecht« ist eine freiwillige Selbstbeschränkung der stärkeren Mächte.
Darin ähnelt das ominöse Völkerrecht den Grundrechten, die ja bekanntlich die Abwehrrechte des Bürgers gegen den mächtigen Staat sein sollen. Die Grundrechte sind eine freiwillige Selbstbeschränkung des Staates, garantiert durch nichts außer Moral und Geschichtsbewusstsein.
Deutschland war das Land mit der »Ermächtigung« im Kontext jener globalen Panik (siehe »Grundlage zur Ermächtigung«). Deutschland ist das Land, dessen Staatsanwälte sich lachend zitieren lassen, dass und wie sie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen zur Abschreckung ohne Anklage und Verfahren einsetzen (»Warum lachten die Staatsanwälte?«).
Deutschland ist das Land, das politische Gegner monatelang mit hahnebüchenen Vorwürfen ins Gefängnis wirft (siehe »Gib mir den Ballweg, ich gebe dir die Tat«). Deutschland ist das Land, das die »abschreckende Hausdurchsuchung« nun wohl auch auf politisch störende Redaktionen und Internet-Plattformen ausweiten wird (nius.de, 5.1.2025).
Selbst wenn das Völkerrecht auch dann greift, wenn seine Anwendung sich gegen den Wunsch und Willen des betroffenen Volkes richtet, fragt man sich doch: Sollte die deutsche Politik andere Länder wirklich über die freiwillige Beschneidung der eigenen Macht belehren?
Welches moralische Recht hätten Europas Politiker, von den USA die Einhaltung des Völkerrechts einzufordern, also einer moralbegründeten Selbstbeschränkung des Mächtigen?
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Der Essay Völkerrecht auch gegen das Volk von Dushan Wegner ist auch online zu lesen: https://www.dushanwegner.com/essays/voelkerrecht-gegen-volk/, und auf dushanwegner.com finden sich noch viele weitere Texte, Bücher und sogar T-Shirts zum Thema!
