17.01.2025

Sven ist jetzt Marla Svenja

von Dushan Wegner, Lesezeit 4 Minuten, Bild: »Die im Spiegel sind ja wir!«
»Sven Liebich« ist jetzt »Marla Svenja Liebich«, mit allen rechtlichen Konsequenzen laut »Selbstbestimmungsgesetz« – und fürchtet die Diskriminierung durch Transphobe. Eine Eulenspiegelei, die irrsinnigen Zeiten den Spiegel vorhält.
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Ich kannte Sven Liebich bis eben noch nicht, und kaum hatte ich den Namen erfahren, erfuhr ich auch sogleich, dass es sich nicht schickt – und dass es nach neuester Gesetzgebung sogar verboten ist –, den damit einst bezeichneten Menschen mit diesem Namen anzusprechen.

Der mit diesem Namen bezeichnete Mensch wird von der Mainstream-Presse ein »Rechtsextremist« genannt, was aber heute einfach nur »Regierungskritiker« bedeuten kann. Ich kenne diesen Menschen aber nicht, und es tut hier nichts weiter zur Sache.

Dieser Mensch heißt jetzt auf jeden Fall nicht mehr so. Er heißt jetzt Marla Svenja Liebich, denn er (also: der Mensch) ist jetzt eine »Sie«, sprich: eine Frau (welt.de, 16.01.2025).

Laut dem mit »vollständig irrsinnig« nicht zu scharf beschriebenen deutschen »Selbstbestimmungsgesetz« braucht es, um nicht mehr ein Mann, sondern rechtlich eine Frau mit einem Frauennamen zu sein, nur 50 Euro und einen kurzen Gang zum Amt.

Dies hatte Marla Svenja Liebich beim zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz in Sachsen getan, hat also Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen, und so wurde aus Sven eben Marla Svenja.

Im Grunde ist exakt das passiert, was bezüglich dieses Irrsinnsgesetzes vorhergesagt wurde von rationalen Menschen, oder wie man heute sagt: von Räääächten.

Es hat viele Vorteile, rechtlich eine Frau zu sein, also werden sich natürlich Männer zu Frauen ummelden, wenn sie es können. In der Kurzgeschichte »Lucy, ich und unser Eskimo-Baby« spielte ich mit dem Szenario einer Zukunft, in welcher Menschen sich frei aussuchen und dann auch optimieren, als welche schutzwürdige Gruppe sie sich »identifizieren« – und nun passiert es wirklich, und zwar ausgerechnet durch einen »Rechtsextremen«.

In der entsprechenden Community wirkt man verunsichert ob dieser Eugenspiegelei (siehe etwa (queer.de, 15.01.2025) und 17.01.2025). Man ringt plötzlich mit exakt den Fragen, die zu stellen dich eben noch wegen »Transphobie« ins Visier diverser »Hatespeech-Beauftragter« bringen konnten: Ist ein Mann wirklich eine Frau, bloß weil er sagt, dass er eine Frau ist?

Die Umetikettierung zur Frau bringt zumindest diesem angeklagten Menschen zwar keine Vorteile in Strafverfahren. Das Gericht wird ihm vermutlich nicht glauben, sich aber hüten, dies auch zu sagen. Doch Liebich kann, trotz Vollbart und auch sonst traditionell »männlich gelesenem« Erscheinungsbild, nun die Unterbringung im Frauengefängnis verlangen.

Die Staatsanwaltschaft in Halle will, so lesen wir, ein Gutachten einholen. Damit meint man sich als Beamte, die ein offensichtlich irr- und unsinniges Gesetz umsetzen sollen, aus der Affäre ziehen zu können.

Doch ein solches Gutachten widerspricht eklatant der Motivation des ganzen Wahnsinns »Selbstbestimmungsgesetz«, welche ja bereits im Namen des Gesetzes festgehalten ist, auch in dessen voller Länge: »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag« (siehe Wikipedia).

Des wahnsinnigen Pudels Kern ist ja, dass jeder Mensch selbst bestimmen kann, als welches Geschlecht er eingetragen ist und vom Staat behandelt wird – und zwar einmal pro Jahr. Es ist aber definitiv nicht Selbst-Bestimmung, wenn ein Gutachter herbeigerufen wird.

Zynischerweise ist bereits im Gesetz selbst enthalten, dass die Politik de facto erwartet, dass das Gesetz zur Erlangung von frauen-spezifischen Vorteilen benutzt werden wird. Laut § 9 diesem Gesetz (siehe buzer.de) ist keine spontane Umtragung im »Verteidigungsfall« möglich. Sollte Deutschland etwa ein weiteres Mal beschließen, zur präventiven Verteidigung in Russland einzumarschieren (und nicht bloß die Waffen dafür zu liefern), dann muss das Geschlecht schon mindestens zwei Monate vorher umgetragen worden sein, um nicht für »unsere Demokratie« in Russland sterben zu müssen.

Marla Svenja Liebich ist eine Vorreiterin. Jeder deutsche »Mann« sollte sich rechtzeitig als Frau eintragen lassen, es hat ja nur Vorteile! Wessen Pronomen noch »er« und »sein« sind, der hinkt einfach der Zeit hinterher.

(Laut dem Selbstbestimmungsgesetz drohen übrigens Strafen von bis zu 10.000 Euro dafür, Marla Svenja mit ihrem alten Namen anzusprechen. Ich bin sicher, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und dieses Gesetz nicht bloß zur Verteidigung von Linken eingesetzt wird.)

Sogar im Ausland wird über Marla Svenja Liebich berichtet (etwa nypost.com, 16.01.2025). Liebich wird zitiert: »Ich habe Angst vor Diskriminierung.«

Ja, man lacht über Deutschland, doch als Deutscher ist das alles weniger lustig. Der Fall der Marla Svenja Liebich und das Selbstbestimmungsgesetz sind Kennzeichen eines Landes, das sich mit jenem englischsprachigen Jugendwort präzise beschrieben ließe: »lost«. Das bedeutet wörtlich »verloren«, doch es meint eine tiefe inneregeistige und vor allem irreversible Verirrung, ein totales Verlorensein.

Eine Gesellschaft, in der man sich nicht auf Grundlegendes wie die Bedeutung von Wörtern wie »Frau« und »Mann« einigen kann, oder wo diese Bedeutung vom Gesetzgeber aktiv ausgehöhlt wird, wo »Wahrheit« bedeutet »was der Staatsfunk sagt« und nicht »was ist«, wo Logik als »rechts« und damit als »böse« gilt und rationale Zweifel als »Schwurbelei« – so eine Gesellschaft erlebt gerade ihren eigenen Kollaps.

Sven ist jetzt Marla Svenja und das ist ihr gutes deutsches Recht. (Danke dafür übrigens an den damaligen FDP-Justizminister Marco Buschmann, der dieses Gesetz möglich machte.)

Die Zeiten sind etwas plemplem. Die Kunst des Lebens als Deutscher aber bedeutet heute, am Wahnsinn unserer Zeit nicht selbst noch wahnsinnig zu werden!

Weiterschreiben, Wegner!

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