01.10.2024

Skandalurteil nach Kritik an Corona-Politik

von Dushan Wegner, Lesezeit 4 Minuten
Skandalurteil: Erst wurde CJ Hopkins freigesprochen, und Richterin in Berlin sagte, ihr Freispruch »konterkariere« seine Äußerungen, dass er »hier in einem totalitären Staat« lebe. – Jetzt wurde er doch verurteilt.

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Der US-Autor CJ Hopkins wurde nun doch verurteilt, weil er auf X einen Bildausschnitt vom Cover seines eigenen Buches gepostet hatte, nämlich eine bildliche Kombination aus verblasstem, transparentem Hakenkreuz und der inzwischen für Corona-Oppression stehenden weißen OP-Maske.

Das Gericht hat in seinem Skandalurteil den Autor des »Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« »schuldig gesprochen« (tagesspiegel.de, 30.9.2024).

Zunächst hatte das Amtsgericht Tiergarten den Autor freigesprochen. Man hatte festgestellt, dass der Autor das NS-Regime in keiner Weise schönredet.

Doch das konnte die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen. Was erlaubt sich so ein kleiner, störrischer Autor eigentlich, psychologische Parallelen von NS- und Corona-Zeit aufzuzeigen?

Man stellte einen »Revisionsantrag«. Ein Zyniker könnte kommentieren: Diesen aufsässigen Autor bekommt man doch zermürbt, wäre doch gelacht!

»Ablehnung nicht erkennbar«

Mein zynisches Gehirn muss hier spontan an die Aussage eines Berliner Grünen-Politikers denken: »Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.« (siehe Essay vom 7.8.2024)

Das Revisionsverfahren hatte nun »Erfolg«: Die Richterin am Kammergericht, Delia Neumann, erklärte, »bei den Tweets sei eben nicht klar und objektiv erkennbar, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehne« (tagesspiegel.de).

Laut Richterin Delia Neumann zielte die Kritik des Autors ausschließlich auf die Corona-Maßnahmen ab, ohne eine klare Distanzierung vom Nazi-Regime erkennen zu lassen – eine Interpretation, die man spätestens dann diskutabel finden kann, wenn man die kritisierten Tweets betrachtet.

In Wort und Bild

Ich muss gestehen, es macht mich wütend: Wenn Richter schon euer und mein Rechtsempfinden verhöhnen, dann sollten sie nicht auch noch unsere Intelligenz beleidigen.

Wenn ein Autor in Wort und Bild sagt, gewisse psychologische Abläufe jener Panik-Zeit seien so schrecklich, dass sie gewissen psychologischen Abläufen der NS-Zeit ähneln, dann soll er unklar gelassen haben, wie er die NS-Zeit bewertet?

Der Autor schrieb zu einem solchen Foto: »Die Masken sind Symbole der Ideologiekonformität. Das ist alles, was sie sind. Das waren Sie schon immer. Hören Sie auf, so zu tun, als wären sie jemals etwas anderes, oder gewöhnen Sie sich daran, sie zu tragen.« (via velazquez.press)

Darin – zusammen mit dem restlichen Werk des mit einer Jüdin verheirateten Autors – will die Richterin kein negatives Statement erkannt haben?

Freispruch und Beleidigung

Es erinnert mich an Urteilsbegründungen in Bananenrepubliken oder auch früheren sozialistischen Staaten: Jeder weiß dort, dass es Unsinn ist, doch gerade darin liegt ein Machtbeweis, dass man offensichtlichen Unsinn als »Recht« durchsetzen kann.

Die Richterin im ersten Verfahren sprach ihn zwar frei, beleidigte ihn aber doch, dass er »schon selbst etwas Totalitaristisches« habe und »ideologisches Geschwurbel« verbreite (via velazquez.press).

Dass sie ihn aber freispreche, »konterkariere« seine Äußerungen, dass er »hier in einem totalitären Staat« leben würde. Und jetzt wurde er eben doch verurteilt – gemäß der Logik der Richterin am Amtsgericht ist damit bestätigt, dass er in einem totalitären Staat lebt, oder nicht?

Ich habe mir übrigens sowohl die Einlassungen des Angeklagten als auch Auszüge aus den Äußerungen der Richterinnen durchgelesen. Wenn ich die intellektuelle und auch moralische Tiefe beider Quellen bewerte, wird mir ernsthaft Angst und Bange, und mehr kann ich nicht dazu sagen.

Das Gift der Resignation

Ich spüre in mir ein giftiges, krebsartiges Gefühl wachsen, und es metastasiert in immer mehr Bereiche meines Deutschlandbildes. Der Krebs, der heute in unserer Seele wächst, ist die Rechtsstaatsresignation.

Rechtsstaatsresignation bedeutet, dass ich gar nicht wirklich gerechte Urteile erwarte, die meinem oder deinem Rechtsempfinden entsprechen. Ich hasse dieses Gefühl.

Wisst ihr, woran mich das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft und das Urteil der Richterin Dalia Neumann erinnern?

Ups, ich würde es euch gern sagen und im Bild zeigen, woran die mich erinnern, doch ich sehe gerade: Es ist kein Platz mehr, denn diese Seite ist gleich zu Ende.

Lasst mich lieber schließen mit den Worten des Autors CJ Hopkins selbst, aus seinem Schlussplädoyer im ersten Verfahren (via velazquez.press): »Es hat nichts damit zu tun, Menschen zu bestrafen, die wirklich nationalsozialistische Propaganda verbreiten. Es geht darum, Andersdenkende zu bestrafen und an Dissidenten ein Exempel zu statuieren, um andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. So funktionieren demokratische Nationen nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.«

Weiterschreiben, Dushan!

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