31.03.2020

Hanau, Süddeutsche, Bundeskrimi(nalamt)

von Dushan Wegner, Lesezeit 6 Minuten, Foto von John Cafazza
War der Täter von Hanau nun rechtsextrem oder nicht? Was ist die Wahrheit? Es kommt darauf an, welches Datum es gerade ist, denn die Wahrheit wechselt. Wem können/sollen wir glauben?
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Nehmen wir an, eine perfide Macht hätte Ihnen einen Chip im Kopf installiert, der Sie dazu bewegt, sich für B zu entscheiden, falls sie sich für A entschieden haben sollten.

Dies ist ein klassisches philosophisches Gedankenexperiment, das unseren Begriff des freien Willens testen soll, und es spielt keine Rolle, wofür A oder B stehen. Es können Äpfel oder Birnen sein, die beiden Abzweigungen einer Weggabelung oder sogar die Entscheidung für eine von zwei wahrscheinlichen Deutungen einer Faktenlage.

Wenn Sie sich für A entschieden haben sollte, aber das implantierte Chip sofort Ihre Entscheidung revidiert und B als Entscheidung festlegt, dann war Ihre Entscheidung nicht »frei« – soweit sind wir uns alle einig.

In diesem Szenario nun, mit dem implantierten Chip, der alle A-Entscheidungen nach B ändert, stellt sich die philosophische Frage: Wie »frei« würden wir den Willen eines Menschen nennen, der sich ohnehin für B entschieden hat?

Oder, anders: Ist/war der Wille eines Menschen frei, wenn dieser gar nicht erst über die Möglichkeit verfügt, sich anders zu entscheiden?

Doch etwas schockierend

Am 19. Februar 2020 verübte ein vermutlich an wahnhaften Vorstellungen leidender Täter einen Mordanschlag in Hanau.

Am nächsten Morgen dann schrieb ich in meinem Essay:

Die Toten von Hanau waren noch warm, da setzte ja bereits die Instrumentalisierung durch Linke und andere »Demokratiekritiker« ein. Das bedeutet auch: Man wird versuchen, den vielfachen Mord von Hanau dem politischen Gegner anzuhängen. Das ist das politische Klima in Deutschland: Wer der Regierung widerspricht, der ist eben an allem schuld, was im Land passiert, das eben diese Regierung verantwortet. (Essay vom 20.2.2020)

Es war keine allzu unkonventionelle Vorhersage. Die Reaktion von etablierten Parteien und Staatsfunk ist auf immer der so stumpfe Kampf gegen Abweichler und Andersdenkende, und damit natürlich auch wenn der Sohn eines ehemaligen Grünen-nahen Politikers einen Mordanschlag begeht.

Am 27. März 2020 berichtete die Süddeutsche Zeitung – zur »Enttäuschung« der üblichen Unverdächtigen, über den Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes:

In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler. (sueddeutsche.de, 27.3.2020)

»So weit, so vorhersagbar«, möchte man ausrufen – doch das, was danach passiert, war zwar 1. ähnlich erwartbar, und 2. doch etwas schockierend.

Das Bundeskriminalamt erklärte daraufhin:

BKA-Präsident Holger Münch zur aktuellen Medienberichterstattung im Zusammengang mit Hanau: »Zum Artikel der SZ vom 28.03.2020 über einen angeblichen Abschlussbericht des BKA zu den Taten von Hanau stellen wir fest: Einen solchen Bericht gibt es derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.« (@bka, 31.3.2020)

Eine Reihe von Bürgern hat Fragen anzumelden. – Die Tat von Hanau wurde von Politik und Medien schnell der Opposition angelastet. Soll die politisch eher links der Mitte stehende »Süddeutsche« sich wirklich eine Nachricht ausgedacht haben, die dem Kampf gegen politische Abweichler eher wenig zuträglich ist? Irgendwas scheint da komisch zu sein.

Selbstredend gehe ich davon aus, dass der Chef des Bundeskriminalamts die Wahrheit sagt – ich stelle zugleich fest, dass wir in einer Zeit leben, in der sich mancher Bürger schwer tut, ohne Vorbehalt »per default« anzunehmen, dass dies selbstredend jederzeit der Fall ist.

Fragen über Fragen

Einige Bürger fühlen sich an den Fall der angeblichen »Hetzjagden« von Chemnitz erinnert, jene bis heute eher dünn belegte Behauptung der Kanzlerin (siehe »Eine anständige Kanzlerin würde um Entschuldigung bitten«), und den damaligen Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, der gehen musste, weil er sich weigerte, die Merkelwahrheit als Wahrheit zu behandeln (siehe »Berliner Inquisition, Maaßen und die Scheiterhaufen des Wahrheitssystems«). Manche erinnern sich an den noch frischen Fall Erfurt, als die Ex-FDJ Merkel de facto einen demokratisch gewählten FDP-Ministerpräsidenten zurücktreten ließ, woraufhin der Mann von der umbenannten SED wieder eingesetzt wurde (siehe »Kann Merkel-Deutschland sich ›Demokratie‹ nennen?«).

Wer sagt die Wahrheit? Ach, wen kümmert es heute noch – viel spannender ist für viele Bürger die Frage: »Hat es einen Anruf im BKA »von oben« gegeben und was wurde darin besprochen?« (Ist der heutige Bundestags-Vizechef Thomas Oppermann (SPD) womöglich nicht der einzige Berliner Politiker, der schon mal mit dem BKA-Chef telefoniert haben könnte? (siehe auch welt.de, 14.3.2015) – Fragen über Fragen!)

Nur schlichte Wahrheit

Ist ein Mensch »frei« in seinem Willen zu nennen, der sich für B entscheidet – aber sich auch gar nicht anders hätte entscheiden können?

(Es erinnert an jene Redaktionen, die sich immer nur in dieselbe politische Richtung »irren« – und doch keiner »lügt« – es werden eben nur Leute eingestellt, welche die Welt mit der selben politischen Brille betrachten; siehe auch: »Darf man über ›Lügen‹ reden?«)

Mancher Bürger tut sich schwer, der Darstellung des Bundeskriminalamtes in diesem Fall zu glauben. Das Muster erinnert zu sehr an frühere Fälle, in denen Merkel sich über die grundlegende Werte wie demokratischen Anstand oder auch nur schlichte Wahrheit hinwegzusetzen schien.

Das Schwierige an der Lage jedes Behördenchefs ist seit der Maaßen-Inquisition, dass seine Worte unter dem Verdacht stehen, dass er gar nicht anders reden kann, als so, wie das Kanzleramt es will.

Wie frei hat ein Mensch entschieden, der gar nicht anders entscheiden konnte? Was ist die Wahrheit einer Behörde wert, wenn jede andere Aussage zumindest in der Wahrnehmung der Bürger dazu führen könnte, dass der Behördenchef gefeuert wird?

Selbst das ein hehrer Wunsch

Der Entscheidungs-Chip der Philosophen – eine Variante der »Schere im Kopf« – mag wie düstere Dystopie klingen, doch sind »weichere«, psychologische Varianten davon wirklich so unvorstellbar?

Die Grenze ist fließend, an welcher der Bürger vom »das darf man nicht sagen« dazu übergeht, es gar nicht erst sagen zu »wollen«? Der Propaganda-Gucker wird zum dressierten Hund, der das abtrainierte Verhalten auch dann nicht mehr versucht, wenn ihm keine Strafe mehr dafür droht.

Reißt euch die Chips aus den Köpfen! Natürlich gilt auch heute: »Prüfe alles, glaube wenig, denke selbst!«

Aus der aktuellen BKA-Meldung zu Hanau lernen wir auch, für uns selbst: Bleibe frei in deinem Denken!

In Zeiten der universellen Lüge, so heißt es, sei das Aussprechen der Wahrheit bereits ein revolutionärer Akt. – Ich beginne zu fürchten, dass selbst das ein hehrer Wunsch bleibt… vielleicht gilt eher:

In Zeiten der universellen Lüge ist das Aussprechen der Wahrheit nutzlos, denn die Lüge vergiftet selbst die wahrste Wahrheit mit dem Sprühgift der Verdächtigkeit – gerade die Wahrheit!

Lasst uns unser Bestes geben, unser Denken auf solche »Chips« zu prüfen, die uns unfrei machen. Selbst wenn ihr euch in einer Situation wiederfinden sollt, dass ihr lügen müsst, um Beruf, Einkommen oder schlicht euer Leben zu schützen, lügt niemals zu euch selbst.

Schlimm genug, wenn mancher sich nicht sicher ist, ob er wichtigen Behörden sofort glaubt – noch schlimmer wäre fast, wenn wir uns nicht sicher wären, ob wir uns selbst glauben.

Dir selbst, zumindest dir selbst, sage die Wahrheit!

Weiterschreiben, Wegner!

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