Dushan-Wegner

29.05.2023

Wir dürfen das über dich sagen, du aber nicht über uns

von Dushan Wegner, Lesezeit 4 Minuten, Foto: D. Wegner
Die »Guten« nennen ihre Gegner wörtlich »Nazis«, doch wenn man auf die Nazi-Parallelen der »Guten« hinweist, rufen sie: »Verharmlosung! Wir sind keine Diktatur, und wer das sagt, beleidigt Politiker, und das ist in Deutschland strafbar!«
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Die öffentliche Debatte in Deutschland beruht auf nicht nur einer, sondern gleich mehreren Selbstlügen – also Lügen, welche die Deutschen sich selbst erzählen müssen.

Eine Gruppe dieser Lügen nennen wir bekanntlich »Politische Korrektheit« und »Lügen durch Weglassen«. Alle Ereignisse und Beobachtungen, welche die »Heile-Welt-Migrationspolitik« blutig Lügen strafen, müssen verschwiegen werden. (Im UN-Migrationspakt und in Pressekodex Richtlinie 12.1 werden diese Lügen kodifiziert – der Bürger wird angelogen und soll angelogen werden.)

Manche Lügen sind Zwecklügen, etwa rund um Covid-19 und die mRNA-Injektionen. Die Motivation für die meisten Covid-19-Lügen ist bekannt und auch in Zahlen mit vielen Nullen auszudrücken.

Und dann gibt es eine ganz besondere, spezifisch deutsche Art der Lüge: die »Lüge mit dem Verharmlosungstrick«.

Bitte zu unterlassen

In Zinnwald wurde jüngst ein Gedenkstein für die Opfer der mRNA-Injektionen aufgestellt (ich erwähnte es im Essay vom 4.5.2023).

Ein Verwaltungsgericht, das politisches Theater untersagte, welches Herrn Habeck auf Korn nimmt, eine Querdenker-Demo verboten hat und die Regenbogenflagge über die Neutralität der Behörden und Weltanschauungsfreiheit stellt – dieses politisch gewiss völlig unparteiische Gericht hat nun angeordnet, dass der Gedenkstein, den die Partei »Freie Sachsen« aufgestellt hatte, durch diese wieder zu entfernen sei (medienservice.sachsen.de).

Die Begründung der Richter ist typisch für das »beste Deutschland aller Zeiten«. Durch die Verwendung der Begriffe Impfexperiment, Kretschmer-Regime und Zwangsmaßnahmen stelle man Bezüge her, die zu unterlassen seien, etwa zu den Impfexperimenten der NS-Zeit.

Es liest sich wie eine Variation des immer gleichen Verharmlosungsarguments.

Konzerngesponserte Politiker – die »Etablierten« – bezeichnen ihre politischen Gegner täglich als »Nazis« und »Faschisten«. Gedenktage wirken wie kaum verhüllte Anlässe, um politische Abweichler von der Amtstribüne aus zu diffamieren. Im Bundestag ist es kein Anlass zur Rüge, wenn hetzende Etablierte implizit die Opposition als Undemokraten herabwürdigen. Doch wehe, ein Abweichler wagt auch nur einen Bruchteil davon in umgekehrter Richtung – »Verharmlosung!« wird dann gerufen, und »Verhöhnung der Opfer!«

Bedenken wir!

Die »deutsche Asymmetrie« wirkt auf den ersten Blick wie ein weiterer rhetorischer Trick. Doch sie ist mehr. Sie ist der Mechanismus der womöglich größten deutschen Lüge der Neuzeit.

Wer heute in seinem Handeln einen Charakter an den Tag legt, der gruselig nah an Charakterzügen liegt, welche die NS-Zeit möglich machten, der muss damit nicht hinterm Berg halten, oh nein! Solange du die vereinbarten Zeichen der »Guten« trägst und auf Konzernlinie agierst, kannst du die wildesten Ausgrenzungsphantasien ausleben, und wenn dich einer auf die Parallelen deines Verhaltens zu Motivationen der Nazis hinweist, kannst du rufen: »Verharmlosung!«

Bedenken wir aber für einen Augenblick, was »Verharmlosung!« tatsächlich impliziert.

Es wird nicht (immer) bestritten, dass es ähnliche Motivationen gibt – es wird beinahe wörtlich gesagt: »Kann alles sein, aber noch sind wir nicht so schlimm wie die!«

Das Verwaltungsgericht Dresden leugnet nicht, dass die mRNA-Masseninjektion experimentelle Aspekte aufwies – man verbietet nur, sie mit den Experimenten der Nazis zu vergleichen.

Oder der Begriff »Regime«: In deutschen Debatten hat man wenig Hemmungen, die Regierung missliebiger Politiker als »Regime« zu bezeichnen (etwa das »Trump-Regime«, siehe etwa tagesspiegel.de oder spiegel.de). Würde das Dresdner Verwaltungsgericht auch alle Publikationen verbieten, die vom »Trump-Regime« sprachen? Hahaha – nein. Dieser Rechtsstaat wirkt zunehmend links gewickelt.

Bei seinen Begründungen zu den »Zwangsmaßnahmen« begibt sich das Verwaltungsgericht an den Rand der Lächerlichkeit. Wer von »Zwangsmaßnahme« redet, würde dem Freistaat Sachsen die »Rechtsstaatlichkeit« absprechen.

Oha! Will uns das Verwaltungsgericht sagen, dass Rechtsstaat und Zwang sich widersprechen?! Spannend.

Es überraschte leider nicht, dass sich das Verwaltungsgericht auf den aus demokratischer Sicht höchst fragwürdigen § 188 StGB beruft (siehe Essay vom 6.5.2023). Das ist jener berüchtigte Majestätsbeleidigung-Paragraf, der in seiner neuen Fassung praktisch jede deutlich formulierte Kritik gegen »eine im politischen Leben des Volkes stehende Person« für potenziell strafbar erklärt.

Im Übrigen aber

Deutschland richtet sich in mehr als einer »Lüge in eigener Sache« ein. Die Energielüge. Die CO₂-Lüge und die Klimalüge. Die Toleranzlüge. All diese Lügen gibt es aber überall, wo »woke« Mächte am Werk sind. Die »Lüge mit dem Verharmlosungstrick« aber ist typisch deutsch.

Mein Großvater warnte mich einst, dass gewisse Eigenschaften noch immer »in einigen Deutschen drinstecken« (aber ganz gewiss nicht in allen Deutschen, sonst wären wir ja nicht nach Deutschland ausgewandert).

Es stimmt leider, und wenn du darauf hinweist, wird man sagen, ganz so schlimm wie damals sei es doch nicht. Wenn du aber einige Details vergleichst, verharmlost du das Damals (solche Vergleiche dürfen nur die »Guten« anstellen). Im Übrigen greift die Tucholsky-Regel, wonach in Deutschland derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für weit gefährlicher gilt als der, der ihn macht.

Der Einzelne, der sich etwas Anständigkeit bewahren will, sollte sich selbst ehrlich fragen, welche einzel- und massenpsychologischen Aspekte in ihm und um ihn herum greifen.

Doch sei vorsichtig, wie laut du sagst, was du ehrlich siehst. Nicht, dass man dich wie einen Dieb ins Gefängnis wirft, wenn die tatsächlichen Diebe auf dich zeigen und »Haltet den Dieb!« rufen.

Weiterschreiben, Wegner!

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