Das Lachen über eine Ministerin »geht gar nicht«, so warnt die Politik. Aktuell kursiert ein »Referenten-Entwurf« für die Erweiterung des § 188 StGB. Danach sollen Deutsche, die über Politiker lachen, in den Knast geworfen werden. Quo vadis, Deutschland?

Treffen sich zwei alte Freunde, dazu ein Dritter.

Sagt der eine Freund: »21.«

Der andere Freund lacht laut und herzlich und sagt dann selbst: »14!«

Wieder lachen sie beide. Derart geht es hin und her.

Der Dritte im Bund fragt schließlich neugierig, was es mit den Zahlen auf sich habe. Ihm wird erklärt: Die beiden Freunde kennen sich schon so lange, dass sie vollständig alle Witze des jeweils anderen kennen. Es genügt, wenn sie einander bloß die Nummer des Witzes nennen.

»Aha!«, sagt der Dritte und versucht es selbst: »7!«

Einer der Freunde hüstelt daraufhin bloß, der andere grinst angestrengt.

»Warum lacht ihr nicht?«, fragt der Dritte, »ist 7 etwa kein Witz?«

»Doch, doch«, erklärt ihm der eine Freund, »es ist sogar einer unserer besten Witze!«

»Ja, einer unserer besten«, erklärt der andere, »du hast ihn nur nicht gut erzählt.«

Hahaha, hier lachen nun wir (hoffentlich). Und dieser Essayist stellt klar, dass er diesen Witz zwar frei aus dem Kopf nacherzählt hat, doch zuvor irgendwo anders gelesen hat. Vermutlich bei Ephraim Kishon.

Ein extra lustiger Poe’s-Law-Fall

Von einem Herrn Poe, und zwar nicht jenem mit dem verräterischem Herz, stammt die Regel fürs Leben im Internet, welche als Poe’s Law bekannt ist, im Deutschen: Poes Gesetz.

Ich fühle mich bisweilen wie die Freunde in jenem Witz, wenn ich euch gegenüber ein weiteres Mal dieses Gesetz des Internet-Users Nathan Poe erwähne. Ich tat es hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und auch hier.

Es geht um diesen Sachverhalt:

[Poes Gesetz besagt, dass es] nicht möglich ist, eine politisch oder religiös extremistische Aussage so zu parodieren, dass die Parodie als solche eindeutig erkennbar ist, sofern man dies nicht explizit durch einen Smiley o. Ä. kenntlich macht.

Poes Gesetz laut deutscher Wikipedia

Was wir aber diese Woche in der deutschen Politik und dem ihr angeschlossenen Internet erlebten, liebe Freunde der optimistischen Hoffnungslosigkeit, war ein extra schockierender und damit extra lustiger Poe’s-Law-Fall.

Zumindest ihre Absicht

Kurze Vorgeschichte: Die deutsche Arbeitsministerin, eine SPD-Genossin namens Bärbel Bas, sprach jüngst am Arbeitgebertag – und erntete lautes Lachen aus dem Publikum. Ich schrieb darüber im Essay »Die Ministerin versteht das Lachen nicht«. Manche von uns fühlten sich an den Auftritt des altersbedingt verwirrten Stasi-Chefs Mielke erinnert, der im November 1989 seine Liebe für alle Menschen erklärte und von der Volkskammer ebenfalls ein Lachen erntete; siehe YouTube.

Das Lachen muss der Genossin übel auf die Seele geschlagen haben, denn noch Tage später spuckte sie diesbezüglich Gift und Galle (linksdeutsch: »Hass und Hetze«). Vor den Jungsozialisten erklärte sie die »Männer in Maßanzügen« sogar zu ihren Gegnern! (Siehe dazu den Essay »Sozialisten vs. »Männer in Anzügen««.)

Eine Arbeitsministerin, die Arbeitgeber zu »Gegnern« erklärt, weil sie sich von diesen ausgelacht fühlt. Ja, wie die DDR des Jahres 1989 hat auch diese politische Kuriosität etwas von Endzeitstimmung.

Statt aber die Angelegenheit beschämt auf sich beruhen zu lassen, ging die SPD zum Gegenangriff über – das war zumindest ihre Absicht.

Als politisches System

In einer Pressekonferenz erklärte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Matthias Miersch, allen Ernstes:

Und ich glaube, wir sind uns alle hier einig, dass das Auslachen einer Ministerin an dieser Stelle überhaupt nicht geht. Und insofern finde ich schon auch, dass man sich von Seiten des Arbeitgeberpräsidenten wirklich nochmal überlegen sollte, wie man damit umgeht.

– Matthias Miersch (Transkript von Video via @nicolebuettner, 02.12.2025)

Ähnliches wurde bei Markus Lanz wiederholt, dem abendlichen Ersatz-Parlament im deutschen Staatsfunk. Eine Ministerin auszulachen, das gehe wirklich total gar nicht. Politiker_innen behaupten, Bärbel Bas wäre bloß ausgelacht worden, weil sie eine Frau ist, nicht weil sie hanebüchenen Unsinn erzählte. Und so weiter.

Wir wissen, dass die deutsche Linke gern und erfolgreich ihre »moralischen« Eingebungen in Gesetze gießen lässt. Und wenn es schlicht nicht möglich ist, entsprechende Gesetze zu formulieren, weil sie ebenso auf Linke anzuwenden wären oder das Konzept einfach inkohärent ist (siehe »Hass und Hetze«), lanciert man dennoch polizeiliche Maßnahmen, die de facto eine Strafe ohne Gerichtsverfahren darstellen.

Das Miersch-Zitat erklärt deutlich genug, was man sich vermutlich wirklich erwartet: »dass man sich von Seiten des Arbeitgeberpräsidenten wirklich nochmal überlegen sollte, wie man damit umgeht«. Sprich: dass die Lachenden bestraft werden. Oder dass das Lachen von Arbeitgebern verboten wird.

Und wenn doch wieder gelacht wird, was passiert dann?

In welcher Staatsform glauben die Genossen, dass sie leben? Für eine Monarchie sind die Genossen doch schmerzhaft wenig königlich. Für eine richtige Diktatur fehlt ihnen das Decorum. Poes Gesetz als politisches System.

Was für ein Zufall!

Während Politiker in demokratischen Staaten üblicherweise härtere und deutlichere Kritik aushalten müssen, haben sich Unseredemokratie-Politiker den speziell deutschen »Majestätsbeleidigungs-Paragraphen« gegönnt, der Politiker vor allzu scharfen Worten ihrer Untertanen schützt:

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§188 StGB

Übrigens: Staatlich finanzierte »Rechtsextremismus-Experten« sehen gern überall »rechtsextreme« Symbole. Für die sind sowohl 18 als auch 88 »rechtsextreme«, denn nach der Position im Alphabet steht das eine für »AH«, also einen bestimmten Namen. Und das andere steht für »HH«, also einen bestimmten sehr vebotenen Gruß. Ein Kofferwort ist die Verschmelzung zweier Wörter zu einem neuen, eigenständigen Begriff. Zum Beispiel Teuer und Euro zu Teuro. In diesem Sinne wäre »188« die ultimativ rechtsextreme »Kofferzahl«. Was für ein Zufall!

Die Handlung in der Absicht

Im Kontext des Bärbel-Bas-Dramas kursiert im Internet nun ein »Referentenentwurf« zu einer Erweiterung des §188 StGB, nämlich der »§188a StGB«.

(1) Wer eine Person des politischen Lebens im Sinne des § 188 Abs. 1, die einem Organ der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt des Bundes oder eines Landes angehört oder eine sonstige zentrale Funktion innerhalb einer Regierungsfraktion wahrnimmt, durch öffentliches Auslachen, höhnische mimische Ausdrucksformen oder vergleichbare entwürdigende Verhaltensweisen in ihrer Stellung herabwürdigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Herabwürdigung im Sinne des Absatzes 1 liegt insbesondere vor, wenn – das Auslachen während einer öffentlichen Rede, Sitzung, Pressekonferenz oder eines digitalen Live-Formats erfolgt,

– die Handlung in der Absicht vorgenommen wird, das Ansehen der betroffenen Person im politischen Meinungsbildungsprozess gezielt zu mindern, oder

– die Verspottung durch Veröffentlichung in sozialen Netzwerken zur Kenntnis einer breiten Öffentlichkeit gebracht wird und dadurch geeignet ist, die politische Wirkungsmacht der betroffenen Person nachhaltig zu beeinträchtigen.

– »§188a StGB«, z.B. via @stagerbn, 03.12.2025

Das Auslachen einer Ministerin als Straftat? Gegeben den geistigen Zustand des kollektiven deutschen Bewusstseins ist diese nicht einmal die extremste der extremen Ideen. Im Bundestag fände sie leicht eine Mehrheit. § 188 war ein antidemokratischer Dammbruch, also wäre es nur konsequent.

Und doch war dieser »Referentenentwurf« eine Satire. Aber nicht jeder erkannte, dass es eine Satire war. Selbst sonst kluge Leute fielen darauf herein.

Hahahaha!

Das ist der Zustand der politischen Debatte in Deutschland: Ein komplett irrsinniger, offen diktatorischer Gesetzesentwurf, der eigentlich satirisch gedacht ist, wird nicht zuverlässig als Satire erkannt, wenn man es nicht explizit kennzeichnet.

Das Extreme und seine satirische Parodie sind ohne Kennzeichnung nicht voneinander zu unterscheiden. Was als »Regel« eigentlich bloß eine süffisante Bemerkung über Internet-Foren war, beschreibt die von Linken geprägte politische Debatte in Deutschland: Linke Politik und ihre satirische Parodie sind ohne Kennzeichnung nicht zu unterscheiden.

Ja, liebe Leser, ähnlich wie die Freunde in jenem Scherz hätte ich heute vermutlich nur sagen müssen: »Bärbel Bas« und »Poes Gesetz«. Einige von uns hätten wissend genickt, vielleicht sogar amüsiert geschnauft. Ich wollte es aber mit euch durcharbeiten, wollte Schmerz und Bruchstellen herausarbeiten.

Das ist ja der Zweck von Humor: Wir lachen, um schmerzhafte Widersprüche emotional zu bewältigen (und idealerweise aufzulösen). Linke können nicht wirklich lachen, weil es ihr Wesen ist, die Widersprüche und wahren Konsequenzen ihrer Lebenslügen zu leugnen. (2018 schrieb ich dazu den Text »The Left Can’t Meme – Warum Linke keinen Humor können«.)

Die Genossen wollen das Lachen verbieten, denn das Lachen markiert, wo linke Dummheit, Widersprüche und Lebenslügen zu Leid und Schmerzen führen.

Lasst uns dennoch und deshalb weiter lachen! Und wenn sie uns bald wirklich das Lachen samt den Witzen verbieten wollen – es wäre nicht das erste Mal in der deutschen Geschichte –, dann werden wir uns wohl tatsächlich ebenfalls einen Zahlencode zurechtlegen müssen.

Fangen wir mit der Zahl 188 an – hahahaha! Oder wir lachen weinend über 2025. Oder wir lachen über 69, wie die Jugendlichen es taten, bevor sie über 67 zu lachen begannen.

Lacht sie aus, lacht sie alle aus! Die tun uns Böses an. Ausgelacht zu werden haben die verdient – und einiges mehr.

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Der Essay §188a StGB – »Referenten-Entwurf« zum Lachverbot von Dushan Wegner ist auch online zu lesen: https://www.dushanwegner.com/essays/lachverbot/, und auf dushanwegner.com finden sich noch viele weitere Texte, Bücher und sogar T-Shirts zum Thema!