Dushan-Wegner

27.10.2022

Die Mittel, keine Demokratie zu sein

von Dushan Wegner, Lesezeit 9 Minuten, Foto von Roland Larsson
Kriegsmeldungen zu hinterfragen kann jetzt als »Volksverhetzung« gelten, mit Überwachung und Knast als Folge. – Hat man sich wirklich so offen vom Rechtsstaat verabschiedet, verstehen wir das alle(s) falsch, oder wird es bald als Fehler kassiert werden?
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Es gibt Tage, da ist mir danach zu fluchen und zu schimpfen, aus einem Gefühl heraus, das ich »die Wut des Demokraten« nenne. Alles hinwerfen möchte man, irgendwem die Tastatur vor die Haustür ausschütten und eine Einsiedelei hoch oben auf dem Vulkan beziehen.

Tatsächlich stehe ich dann meist bloß auf, laufe vom Arbeitszimmer zur Küche, mache mir einen Kaffee, nehme einen Apfel, atme mehrmals sehr tief durch, komme zurück an den Schreibtisch, beiße in besagten Apfel, und beginne zum vierten Mal den Essay neu.

Wie übel ist es?

Am 20. Oktober 2022 wurde spät nachts im Bundestag der § 130 des Strafgesetzbuches dahingehend erweitert, dass die »Verharmlosung« (sprich: kritische Hinterfragung) eines Kriegsverbrechens, wie es in den Mainstream-Nachrichten berichtet wird, vom Staatsanwalt verfolgt werden kann.

Es fand zuvor keine gesellschaftliche Debatte dazu statt. Es passierte mal eben so. Man hört – aus verschiedenen politischen Lagern den Begriff »Nacht-und-Nebel-Aktion«.

Wie übel ist es? Sagen wir mal so: Maaßen (@HGMaassen, 26.10.2022) und Restle (@georgrestle, 24.10.2022) kritisieren es beide, wie auch die Kommentatoren bei welt.de, 26.10.2022(€) und bei taz.de, 23.10.2022.

Es geht um einen neuen »Absatz 5«, der in den Volksverhetzungsparagraph 130 eingefügt wird:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. (bundestag.de, Drucksache 20/4085, S. 11 (PDF))

Ja, meine Damen und Herren, diese Zeilen klingen sehr moralisch, doch es ist ein »Gummiparagraph«, und dieser bietet nach mancher Befürchtung die juristischen Mittel, wichtige Grundpfeiler der Demokratie in Deutschland auszuhöhlen.

Was »ist« ein Kriegsverbrechen?

Bei welt.de, 26.10.2022(€) erklärt die Leipziger Rechtsprofessorin Elisa Hoven einen der Gründe, warum »Absatz 5« so problematisch ist. Kurz gesagt: Wer stellt fest, welches Kriegsverbrechen tatsächlich stattfand?

Wir wissen, dass etwa die USA in den vergangenen Jahrzehnten mehr als einen Krieg mit einer Lüge oder unbelegten Behauptung rechtfertigten. Wir denken an die Brutkastenlüge von Kuwait oder die bis heute nicht gefundenen Massenvernichtungswaffen im Irak.

Stefan Homburg buchstabiert es aus: »Investigativer Journalismus zu Kriegsverbrechen bedeutet künftig Knast, wenn er zum ›falschen‹ Ergebnis führt.« (@SHomburg, 27.10.2022)

Nehmen wir an, die Propaganda einer Kriegspartei ist international vernetzt genug, um Behauptungen über angebliche Kriegsverbrechen ihrer Gegner in westlichen Mainstream-Medien unterzubringen. Diese Behauptungen werden zur »gefühlten Wahrheit«. Nach dem neuen »Absatz 5« soll nun der Staatsanwalt tätig werden, falls ein Bürger kritische Fragen zu solchen Behauptungen stellt und Gegenthesen formuliert.

Juraprofessorin Hoven erklärt: »Schreibt jemand auf Facebook, dass die Taten in Butscha vom Westen inszeniert wurden, müsste die Staatsanwaltschaft nach dem neuen Straftatbestand ermitteln.« (welt.de, 26.10.2022(€) )

Und dann soll das kleine deutsche Amtsgericht in der Provinz, das sonst eher so für Streit am Maschendrahtzaun zuständig ist, über Fragen befinden, für die man in Den Haag viele mühsame Jahre braucht? Das Amtsgericht soll Hunderte Zeugen aus dem Kriegsgebiet befragen, dazu hochspezialisierte Forensiker und andere Experten konsultieren, um zu entscheiden, wie lange ein Bürger in den Knast geht, weil er eine zweifelnde Frage auf Facebook stellte?!

Aha.

Es ist unrealistisch.

Und auch diese Regierung müsste das wissen.

Geht es wirklich um die Verfolgung der angeblichen »Verharmlosung« von Kriegsverbrechen?

Man könnte selbst den Verdacht schöpfen, dass es um etwas anderes geht.

Aber um was?

Nun, es gibt womöglich Hinweise.

Auf Deutsch

Hans-Georg Maaßen wurde bekanntlich als Chef des Bundesverfassungsschutzes »gegangen«, weil er sich öffentlich weigerte, Merkels »Chemnitz-Lüge« zu bestätigen (siehe Essay vom 17.9.2018).

Maaßen erklärt aktuell via Twitter, welche juristischen »Möglichkeiten« sich der Staat mit »Absatz 5« noch eröffnet hat.

Er erklärt es mit der Nennung vieler Paragraphen (siehe ganzer Thread @HGMaassen, 26.10.2022).

Ich fasse es (hoffentlich richtig) zusammen, und formuliere so:

  • Eigentlich würde man erwarten, dass ein Bürger nur dann abgehört werden kann, wenn er in ein Kapitalverbrechen (also etwa Mord) involviert ist.
  • Vielen ist aber nicht bewusst, dass schon jetzt (nach »§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz«) der Bürger abgehört werden kann, wenn der Verdacht auf eine geplante Volksverhetzung stattfindet.
  • Indem man »Volksverhetzung« de facto als »Verdacht auf nur möglichen Zweifel an aktueller Nachrichtenlage zu einem Krieg« erweitert, ist das Fernmeldegeheimnis in Deutschland de facto aufgehoben.

Im Bundestag wurde, in einem Verfahren, das in der TAZ »intransparent« genannt wird (taz.de, 23.10.2022), ein Gesetz beschlossen, das es offenbar legal macht, jeden Bürger, der sich jemals kritisch gegenüber der Nachrichtenlage äußerte, total zu überwachen – vermutlich bis sich etwas gegen ihn findet.

Der Verfassungsschutz braucht für seinen eigenen Verdacht übrigens etwas, das sich »tatsächliche Anhaltspunkte« nennt; siehe Wikipedia; wozu explizit legales Verhalten zählen kann.

Nur weil du dich an alle Gesetze hältst, heißt das bald womöglich nicht, dass du für den Verfassungsschutz nicht verdächtig sein kannst, das Aussprechen eines illegalen Gedankens zu planen.

Wenn dein legales (!) Verhalten in einer wahrscheinlich eher banalphilosophischen Deutung des Verfassungsschutzes darauf schließen lässt, dass du die Verharmlosung eines Kriegsverbrechens planen könntest, dürfen sie, so steht zu befürchten, dich total-überwachen.

Wenn du einen Menschen lange genug überwachst, findest du etwas, woraus sich ihm ein Strick drehen lässt – oder ihn auf Jahre beschäftigt, mürbe macht und wirtschaftlich ruiniert.

Warum also macht man so ein Gesetz?

Nun, es gibt Hinweise auf eine mögliche tatsächliche Motivation. Sanfte, zarte Hinweise – so sanft und zart wie ein Schlag mit dem Kantholz ins Gesicht.

Es wurde gesagt

Leute wie Sie und ich, liebe Leser, könnten »forschen« wollen, warum gewisse Dinge wirklich passieren. Das ist unser Naturell. Dabei könnten wir übersehen, dass und wenn die Handelnden es wörtlich und schamlos öffentlich erklären, warum sie tun, was sie tun.

Vor der Abstimmung über den »Absatz 5«  meldete sich Canan Bayram zu Wort und hielt eine geifernde Hetzrede, die selbst für die Verhältnisse der Grünen widerlich und dazu schmerzhaft anti-demokratisch klang. (Wenn Sie meinen, dass ich übertreibe, schauen und prüfen Sie bitte selbst in der Mediathek auf bundestag.de.)

Frau Bayram eröffnete ihre Hasstirade mit der bekannten linksgrünen Lüge »Hass ist keine Meinung« (zur »Logik« dieser Propagandalüge siehe meinen Essay vom 21.3.2018).

Zur Begründung von »Absatz 5« hielt die Grüne eine minutenlange Hasspredigt gegen die AfD, mit allerlei Behauptungen und Beschimpfungen. In ihrem Eintopf aus Hass und Hetze wiederholte sie – ganz im Geist von Orwells 1984 – dass es doch gegen »Hass und Hetze« gehe, was sie natürlich bei der AfD verortete – und dass man deshalb für das Gesetz stimmen solle (lesen Sie selbst nach: bundestag.de, 20.10.2022, fortlaufende S. 7210 (PDF)).

(Frage am Rande: Dass gewisse Politiker es nicht so mit Bildung haben, ahnen wir, aber merkt wirklich keiner von denen, dass »offizielle Kriegswahrheiten-des-Tages« buchstäblich ein zentrales Element von 1984 sind? Zu hinterfragen, ob man sich wirklich im Krieg mit Eurasien bzw. Ostasien befindet, ist nicht nur im Ozeanien des Buches 1984 verboten, sondern gälte auch im Deutschland des Jahres 2022 als schlimmes Verbrechen, nämlich als »Volksverhetzung«.)

Als würde die Grüne ahnen, wie wackelig das alles ist, was da durchgewunken werden soll, baute sie ganz auf Wut und andere negative Emotionen, bis jeder Widersprechende fürchten musste, selbst »Nazi« et cetera genannt zu werden.

Es klingt wie eine Rede aus anderen Zeiten und fernen Staatsformen. Man setze mal zur Probe in Gedanken eine andere Menschengruppe als die verhasste Opposition in die Hasstirade der Grünen ein … hui!

Die Bundestagspräsidentin Petra Pau (1983 in die SED eingetreten, heute in der umbenannten SED) ließ die Hasspredigt der Grünen gegen die Opposition geschehen, sagte nur danach etwas Unverbindliches zur recht unspezifischen Mahnung.

Wie kann man nur darauf kommen, dass ein Gesetz zur potenziellen totalen Überwachung und Verfolgung eines jeden kritischen Deutschen sich in Wahrheit gegen die Opposition richtet?

Nun, zum Beispiel, weil es im Parlament deutlich gemacht wird – zur Begründung, warum man dafür stimmen soll.

Der Staat hat sich die rechtlichen Mittel gegeben, jeden Andersdenkenden total auszuhorchen und dann fertigzumachen – und es wurde im Bundestag wenig Zweifel daran gelassen, dass sich diese Mittel gegen den politischen Gegner richten sollen.

Genau dies

Während des Kampfes gegen Corona-Panik-Zweifler hat sich der Verfassungsschutz ein neues trivialphilosophisches Zauberwort gegeben, nämlich die »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates« (siehe Essay vom 29.4.2021).

Heute hat sich der Staat einen neuen »magischen Trick« gegönnt, mit welchem sich die Totalüberwachung und Einschüchterung von kritischen Bürgern begründen lässt. Wenn du jemals eine Nachrichtenmeldung hinterfragt hast, kannst du im Verdacht stehen, die Leugnung eines Völkermordes oder eines Kriegsverbrechens zu planen.

Wir kennen das ethisch schwierige Konzept des »Pre-Crime«, also das Stoppen eines absehbaren Verbrechens, bevor es geschieht. Deutschland geht einen Schritt weiter, und kann dich total-überwachen, wenn du im Verdacht stehst, einen falschen Gedanken auszusprechen zu planen.

Nachdem Merkel de facto die Landtagswahl in Thüringen rückgängig machte, weil ihr das Ergebnis nicht passte, fragte ich: »Kann Merkel-Deutschland sich ›Demokratie‹ nennen?«

Heute fragen wir: »Ist Deutschland ein demokratischer, freiheitlicher Rechtsstaat?«

Die Antwort ist, so fürchte ich: Der Staat hat sich – außer, wenn alle Kritiker sich irren – die rechtlichen Mittel gegeben, kein demokratischer, freiheitlicher Rechtsstaat zu sein. Und wenn man sich die schäumende Hetzrede der Grünen im Bundestag so anhört, könnte man bald fürchten, dass einige Politiker genau dies wünschen.

Drei Möglichkeiten

Ich habe in der Zwischenzeit einmal den Hund um den Block geführt, und ich habe mir einen neuen Kaffee gemacht, der auch schon wieder fast leer ist.

Ich atme durch, und ich schreibe die denktheoretischen weiteren Möglichkeiten auf, die ich sehe.

Die erste Möglichkeit ist, dass dieses gefährliche Gesetz von den Behörden nicht verwendet wird, allein aus rechtsstaatlichem Anstand. Dann bedenke ich, wie in Deutschland die Hausdurchsuchung als »Strafe ohne Verfahren« gegen Andersdenkende eingesetzt zu werden scheint. (Wer die falsche Meinung auf Facebook schreibt, dem muss man frühmorgens die Familie wecken, ins Haus eindringen und alle teuren Internet-Geräte wegnehmen, ist doch logisch.)

Die zweite Möglichkeit ist, dass ich und all die Kritiker im gesamten politischen Spektrum den »Absatz 5« komplett missverstanden haben. Auch das widerspräche der Lebenserfahrung.

Aus den ersten beiden Möglichkeiten folgt als Zwischenfazit: Entweder das Gesetz wurde von allen Seiten falsch verstanden – inklusive der Abgeordneten, die es mit einer hasstriefenden Hetzrede gegen die Opposition »begründete« – oder es ist für die Demokratie hochgefährlich.

Die dritte Möglichkeit ist die Hoffnung darauf, dass höhere Instanzen als die Abnicker im Bundestag begreifen werden, dass es auch wirtschaftlich keine gute Idee ist, den Behörden die rechtlichen Mittel zu geben, der Demokratie gleich mehrere Pfeiler wegzutreten.

Selten habe ich so sehr gehofft, dass wir Kritiker uns alle in diesem Punkt irren, und wenn jemand mir zeigt, wo ich falsch liege, werde ich es sehr gern mit notieren.

Dritter Kaffee

Merkel sagte einmal, Deutschland habe »keinen Rechtsanspruch auf Demokratie« (welt.de, 16.5.2015).

Es bedeutet, dass Demokratie verteidigt werden muss. Jetzt bleibt uns die Hoffnung, dass höhere Mächte die Demokratie gegen die Entscheidung des Parlaments verteidigen.

Und ansonsten bleibt mir nur übrig, einen dritten Kaffee zu machen und mir zu überlegen, was ich später tun werde. Also danach. Wenn feststeht, wie viel Mut und Meinung ich mir noch leisten kann.

Ich will ja nicht in den Verdacht geraten, einen verbotenen Gedanken zu »planen«.

Ach, die Absurdität der Angelegenheit wäre beinahe zum Lachen – wenn sie lediglich ausgedacht wäre.

Doch dies ist echt.

Dies ist Deutschland im Jahre 2022.

Weiterschreiben, Wegner!

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